Trage ALLES, was Du in die Höhle mitnimmst auch wieder mit raus!
Hinterlasse keine Essensreste, Verpackungen, Batterien oder Altkarbid. Das gilt natürlich auch für den Höhleneingang und den Weg zur Höhle!
Nimm NICHTS aus der Höhle selbst mit!
Tropfsteine (auch abgebrochene) gehören IN die Höhle und nicht ins Wohnzimmer, wo sie ohnehin nicht mehr besonders gut aussehen.
Verzichte auf ein romantisches Lagerfeuer am Höhleneingang!
Ganz abgesehen vom Ruß, der die Wände und Decke verschmutzt, tötet der Rauch auch kleine Höhlentiere wie Fledermäuse, Käfer und Spinnen, die in Spalten im Eingangsbreich leben und zieht mit dem Höhlenwind mitunter tief in die Höhle, wo er sich tagelang halten kann und den sensiblen Lebensraum von Fledermäusen zerstört.
Manche Höhleneingänge sind mit einer Tür oder einem Gitter versperrt, um diese besonders sensiblen Höhlen zu schützen oder um Fledermäusen einen ungestörten Winterschlaf zu ermöglichen. Brich daher keine Absperrungen auf und beachte Befahrungsverbote für Höhlen.
Hinterlasse keine Inschriften oder Markierungen
in Höhlen oder am Höhleneingang!
Jeder Strich würde nicht nur Dich, sondern auch die nächsten Jahrtausende überdauern. Einzige Ausnahme sind Vermessungspunkte und auch die sollten möglichst dezent angebracht werden.
Die in den
Vereinen organisierten Höhlenforscher Österreichs
sehen den Höhlenschutz als ein wichtiges Aufgabengebiet an, sie setzen auch aktiv
Maßnahmen.
Karsthöhlen sind keine isolierten Gebilde, sondern Bestandteil großer Systeme die in den Wasserkreislauf eingebunden sind. Mülleinträge und organische Abfälle können mit dem Sickerwasser sehr schnell und nahezu ungefiltert in das Grundwasser gelangen und dort zur Verunreinigung ganzer Trinkwassergebiete führen.
Zum Höhlenschutz gehört natürlich auch der Schutz der Höhle als Biotop. Daher sollten in der Fledermausschutzzeit vom Oktober bis März keine unnötigen Höhlenbefahrungen in Winterquartieren durchgeführt werden.
Es gehört zur Ethik der organisierten Höhlenforschung in Österreich, Maßnahmen gegen jede dieser Gefährdungsformen zu ergreifen, mit der Zielsetzung eines möglichst unveränderten Erhaltes von Karsterscheinungen und zur Abwehr zusätzlicher Reglementierungen. Dazu zählt ein verantwortlicher und respektvoller Umgang bei der Erforschung und beim Besuch von Karsterscheinungen/Höhlen, der sich weltweit in folgenden Verhaltensweisen manifestiert:
- Beachtung der gesetzlichen Vorschriften, Besitzerrechte und Rücksichtnahme auf andere Beteiligte (Anwohner, örtliche Höhlenforscher). Die Arbeit von Höhlenforschern soll respektiert werden. Vor Aufnahme von Forschungsarbeiten in einem bestimmten Objekt sollen sich andere Höhlenforscher genau über vorherige oder derzeitige Arbeiten informieren, die von den dort tätigen Höhlenforschern durchgeführt werden, um sich nicht ohne gegenseitige Absprache in deren laufende Projekte einzumischen.
- Weiterbildung im Hinblick auf richtiges Verhalten im Sinne des Natur- und Denkmalschutzes.
- Anwendung schonender Befahrungsmethoden (z.B. Elektrolicht, vermeiden von Zerstörung oder Verschmutzung von Speleothemen, Verzicht auf Lärm, Verzicht auf Biwaks in kleinen Höhlen, keine unnötigen Einbauten bzw. ihre Entfernung nach der Erforschung, kein Zurücklassen von Abfällen, keine Massenbegehungen von Höhlen usw.).
- Anwendung schonender Erforschungsmethoden (keine oder unauffällige Meßpunkte, ggf. Verzicht auf die Dokumentation sehr fragiler Bereiche, Fortsetzungssuche unter Beachtung der archäologischen und paläontologischen Situation usw.). Motto: Nimm nichts mit, laß nichts zurück, zerstöre nichts und schlag nichts tot.
- Grundsätzlicher Verzicht auf Winterbefahrungen in Fledermauswinterquartieren.
- Kontrolle über die Befahrungsfrequenzen durch Zugangsregelungen mit dem Besitzer bzw. durch Verschluß gefährdeter Höhlen.
- Einflußnahme auf schädigende Vorgänge in Karstgebieten bzw. im Umfeld von Höhlen (z.B. Überdüngung, Deponieprojekte, Abbauvorhaben usw.).
- Öffentlichkeitsarbeit
und Abfassung von Publikationen unter den Gesichtspunkten des
Karst/Höhlenschutzes (z.B. keine exakten Lageangaben bei gefährdeten
Höhlen) und einer fachlich kompetenten Information (z.B. keine
persönliche Selbstdarstellung in Abenteuerberichten).
- Bei einer begründeten Umgestaltung von Höhlen für kommerzielle Zwecke muß die Forderung einer nachhaltigen Nutzung erfüllt sein.
Höhlen
waren einst Zufluchtsort und Unterstand der Menschen, heute müssen wir sie vor Zerstörung durch ihn geschützen. Denn
Höhlen stellen Besonderheiten dar, und bergen Neues das bis heute
noch nicht zur Gänze
erforscht ist - Sie sind im Laufe für
menschliche Begriffe in unendlich langer Zeiträume
entstanden.
Das Leben in ihnen, unterliegt Bedingungen,
die sich von denen der
Erdoberfläche stark unterscheiden, sie enthalten
Ablagerungen und Funde aus längst vergangenen
Epochen, die nur hier im Schoß der Berge
erhalten blieben, sie besitzen in
Tropfsteinen, Kristallen, aber auch Eisfiguren einen
einmaligen, anderwärts nicht anzutreffenden
Schmuck.


































